Letztes Gefecht links
Im August wurde ihre U-Haft verlängert.
Im Oktober droht den Inhaftierten nun die Anklage. Die Vorwurf:
Sprengstofflagerung im Mehringhof und womöglich Unterstützung
der Revolutionären Zellen. Die Faktenlage: mau.
VON HANS W. KORFMANN
Es WAR EINMAL VOR 21 JAHREN IN DEN letzten Tagen des
deutschen Herbstes, als eine Gruppe von linken Pädagogen sich
auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie für ihre Erwachsenenschule
an das Bezirksamt Kreuzberg wandte. Der Beamte wunderte sich über
den ungewohnten Besuch dieser Delegation in Turnschuhen und Jeans:
Sollten diese langhaarigen Hausbesetzer jetzt zu Hausbesitzern werden?
Mit dem Stoizismus des deutschen Nachkriegsbeamten
hob er kurz die Schultern und deutete aus dem Fenster: ,>Da drüben,
die Fabrik von Berthold wird glaub' ich verkauft!"
Was den gelangweilten Rathäusler nicht weiter
beunruhigte, schien anderen ein Alarmsignal. Denn als die Gruppe
sich ernsthaft um das Haus am Mehringdamm bemühte, wuchs Widerstand
und Misstrauen bei Politikern und Stadtvätern.
Mit bürokratischen Hinterhältigkeiten versuchte
man, dem bunten Konglomerat aus alternativen Gewerbetreibenden und
linksorientierten Sozialinstitutionen den Weg ins legitime Eigenheim
zu verbarrikadieren. Man sprach von der strategisch günstigen
tage des Hauses am Mehringdamm: Vom Dach der Fabrik aus könne
man das Bezirksamt unter Beschuss nehmen, während der Hof den
Charakter einer Festung habe und nur noch mit dem Hubschrauber einzunehmen
sei. Es fiel schwer, das Feindbild von den linken Bombenlegern zu
relativieren. Dennoch wurde im Dezember 1979 schließlich der
Kaufvertrag unterschrieben.
Polizeibesuch im Dezember
Fast auf den Tag genau zwanzig Jahre später,
am 19. Dezember 1999, umstellten 1.000 Staatsschützer das Gelände.
Die vereinten Kräfte des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes,
der Berliner Polizei und der GSG 9 durchsuchten 43 im Mehringhof
ansässige Projekte nach Sprengstoff, den Revolutionäre
Zellen im Mehringhof gelagert haben sollten. Ein Puppentheater,
ein Verlagsbüro, ein Anwaltsbüro... -100.000 Mark betrug
der Schaden. Auf der Suche nach Verbindungsmännern beschlagnahmten
die Beamten schriftliche Unterlagen und stießen in einem Notizbuch
aus dem Jahre 1986 auf die Telefonnummer ihres Innenministers, Otto
Schily. Ansonsten fanden sich keine weiterführenden Spuren.
Es war nicht der erste Besuch in dem alternativen
Kulturzentrum. In den achtziger Jahren ; war das Schmuddelkind am
Mehringdamm häufig ins Visier der Staatsschützer geraten.
Sie fahndeten nach Rauschgift, "illegalen Ausländern"
und linksradikalen Schriften. Erst als aus den wilden Linken allmählich
Mütter und Familienväter wurden war es ruhiger. Die plakativen
Aufrufe zu scheinbar konspirativen Treffen vereinten nur noch wenige
und dienten stattdessen dem ,Mehringhof Theater" als authentische
Berliner Hinterhofkulisse, vor der das abendliche Publikum mit dem
Sektglas in der Hand flanierte. Mit den allmählich verblassenden
Parolen an den Wänden schien endlich auch das Feindbild von
der ,,linksautonomen Hochburg" zu verblassen.
U-Haft im Westen
Polizeibesuche wurden seltener, und Gernot Piestert,
Chef der Berliner Schutzpolizei und verantwortlich für bis
zu zehn Millionen Mark teure Polizeieinsätze wie beim Besuch
Clintons, belächelt heute eifrige Mitarbeiter, die bei ihren
Recherchen noch immer den Weg zum Mehringhof einschlagen, als ,,Traumtänzer".
Axel Haug, seit vielen Jahren Hausmeister und das Mädchen für
Alles am Mehringhof bezeichnet die einstige vermeintliche Festung
am Mehringdamm als ,,lebendiges Museum".
Doch am 19. Dezember 1999 hat die Generalbundesanwaltschaft
in höchster Instanz die Zeit um zwanzig Jahre zurückgestellt,
und am Ende des Jahrtausends titelte die BZganz wie in den Siebzigern:
,,Planten Terroristen in Kreuzberg Millenniumanschlag?" Prompt
verlangte die CDU die sofortige Schließung des umstrittenen
Objektes.
Axel Haug, der Museumswart, sitzt seit diesem 19.
Dezember in Untersuchungshaft. Mit ihm ein zweiter Mitarbeiter am
Mehringhof, Harald Glöde von der .,Forschungsgemeinschaft Flucht
und Migration" sowie eine vermutliche Gesinnungsgenossin aus
Frankfurt und seit Anfang dieses Jahres ein leitender Angestellter
der Technischen Universität Berlin. Sie befinden sich in den
Sicherheitstrakten von Gefängnissen in Wuppertal, Köln
und Düsseldorf Eine Stunde in der Woche dürfen sie Besuch
empfangen. Eine Anklageschrift ist bis heute nicht verfasst. Auf
die Frage, weshalb man die Beschuldigten nicht in der Nähe
ihrer Familien untergebracht habe, teilte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft
mit, man verfüge leider über keine eigenen Gefängnisse
und sei auf freie Plätze angewiesen. Kritiker vermuten darin
jedoch Willkür und Zermürbungstaktik der Ermittlungsrichter,
die mittels verschärfter Haftbedingungen noch vor der Anklage
und der Urteilssprechung mit der Bestrafung beginnen. Das erinnert
an vergangene Zeiten und die umstrittenen Prozesse, die man der
RAF machte.
Die Anschläge der RZ
Die Aktivitäten der Revolutionären Zellen
allerdings, die in den neunziger Jahren erklärtermaßen
in den Ruhestand traten, erinnerten kaum an Aktionen straff organisierter
linksterroristischer Gruppierungen der siebziger Jahre. Die RZ haben
sich stets von der RAF distanziert, ihre Aktionen erscheinen vergleichsweise
schlicht. Den inhaftierten Berlinern wird vorgeworfen, mittels Sprengstoff
1991 die ,,Goldelse" auf der Siegessäule zum Wackeln gebracht
und 1987 ein Loch in die Wand der Zentralen Sozialhilfestelle für
Asylbewerber gesprengt zu haben. Aber auch zwei inzwischen verjährte
Knieschüsse auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde
Harald Hollenberg und auf den mit Asylfragen befassten Vorsitzenden
des Bundesverwaltungsgerichtes Günter Korbmacher. Menschenleben
sollten dabei laut Bekennerschreiben nie gefährdet werden.
Doch gerade diese beiden zugegebenermaßen ,gezielten Knieschüsse",
so die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung, ,,zeigen die
Gefährlichkeit der terroristischen Vereinigung!" In der
Tat waren hier sichere Schützen am Werk. Sonst hätten
die Schüsse auch ins Auge gehen können.
Wirkliche Beweise für die Beteiligung der Inhaftierten
an den Aktionen der selbst von den deutschen Kriminalisten als ,,Feierabendterroristen"
belächelten RZ gibt es bislang, soweit bekannt, keine. Außer
den belastenden Aussagen eines zweifelhaften Zeugen: des vermutlich
letzten deutschen Kronzeugen. Gerade noch rechtzeitig, einen Monat
vor dem teilweisen Außerkrafttreten der in den Siebzigern
eingeführten Kronzeugenregelung, hat Tarek Mousli zu sprechen
begonnen.
Seit November vergangenen Jahres hat das ehemalige
RZ- Mitglied unter dem Druck der angedrohten Inhaftierung und dem
Angebot der Haftverschonung mehrere Aktenordner Aussagen zu den
Revolutionären Zellen und angeblichen Sprengstofflagern im
Mehringhof gemacht. Erzählt und wieder erzählt, monatelang.
Nicht, ohne dabei manches durcheinander zu bringen. So bezeugte
er, dass Harald Glöde ,mit dabei gewesen sei am 6. Februar
1987. Dummerweise war der zur Tatzeit weit entfernt vom Bombenterror,
und er hat dafür einen glaubwürdigen Zeugen: die Polizei.
Mangelnde Beweise
Am 30. Mai dieses Jahres unternahm die Polizei einen
zweiten Versuch, den umstrittenen Sprengstoff im Mehringhof zu finden.
Die anwesenden Berichterstatter der Zeitungen meldeten, auf einem
kleinen Monitor im Einsatzwagen den Kronzeugen gesehen zu haben,
wie er aus seiner Zelle heraus die mit einer live geschalteten Videokamera
ausgerüsteten Beamten durch das Gebäude lotste. Sprengstoff
fanden sie auch diesmal nicht. Und Mousli saß auch nicht im
Gefängnis. Der befand sich seit dem 28. April nachweislich
wieder auf freiem Fuß. Die Szene mit dem Zeugen in der Zelle
war offensichtlich eine Inszenierung, die den wahren Aufenthaltsort
Mouslis verschleiern und den Schutz des Zeugen gewährleisten
sollte. Des letzten und schwächlichen Pfeilers, auf dem die
Anklage fußen soll. Denn keine der umfangreichen Laboruntersuchungen,
die eine Mittäterschaft hätten beweisen können, lieferte
das gewünschte Ergebnis.
Trotz des erheblichen Aufwandes, mit dem die Ermittlungen
betrieben werden, scheinen die Behörden auf der Stelle zu treten.
Auch die Dienstreise eines deutschen Kriminalbeamten ins ferne Kanada
dürfte sich nicht bezahlt gemacht haben. Zwar konnte er einen
gesuchten Ex- Berliner, der zur RZ gehört haben soll, dort
festsetzen - doch die Kanadier setzten den vermeintlichen Terroristen
wenig später wieder auf freien Fuß. Jetzt allerdings
prüfen die Behörden, ob seine Heirat mit einer Kanadierin
nicht nur Schein gewesen ist. Dann würde man ihm die Greencard
entziehen. Und dann hätten die deutschen Fahnder eine Chance,
den Auswanderer nach Berlin zu überführen.
Die Anklage
Der Hausmeister und jene vermeintlichen Kampfgenossen,
die im Dezember verhaftet wurden, werden jedenfalls bis zum Prozess
in ihren Zellen bleiben. Wann genau der eröffnet wird, weiß
niemand. Die Bundesanwaltschaft weiß lediglich, dass das Verfahren
,,mit der gebotenen Beschleunigung gefördert worden" ist.
Und dass der Generalbundesanwalt voraussichtlich im Oktober ,,zumindest
gegen einen Teil der inhaftierten Beschuldigten die Ermittlungen
abschließen und Anklage erheben" wird. Am 4. August ordnete
er die Haftfortdauer an und begründete sie mit Fluchtgefahr.
Immerhin liegt das Höchstmaß für die Herbeiführung
einer Sprengstoffexplosion bei 15 Jahren. Doch da die Zeugenaussagen
Mouslis allein nicht ausreichen werden, den Beschuldigten eine Teilnahme
an diesen Straftaten nachzuweisen, könnten die "Beteiligung
an einer terroristischen Vereinigung" und der Paragraf 129a
im Mittelpunkt der Anklage stehen. Ein ebenso unberechenbares Relikt
aus den Zeiten der Anti- Terror Gesetze wie die Kronzeugenregelung.
Der Innensenator
Deshalb sehen die Beschuldigten und ihre Anwälte
dem Prozess mit Besorgnis entgegen. Die Tatsache, dass sie bis heute
keine vollständige Einsicht in die Akten erhalten haben, dass
in den Vernehmungsprotokollen des Kronzeugen die Fragestellungen
der Untersuchungsrichter ausgespart wurden und die Antworten unvollständig
zu sein scheinen und dass man auch nach acht Monaten die besonderen
Haftbedingungen nicht gelockert hat, deutet auf die besondere Hartnäckigkeit
hin, mit der gegen die Feierabendterroristen ermittelt wird. Eine
Hartnäckigkeit, die aus den Zeiten eines bitteren Krieges zu
stammen scheint.
Tatsächlich sieht es manchmal so aus, als ginge
es um alte Rechnungen - für die nun andere zur Kasse gebeten
werden. Eva Schübel, die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft,
sprach anlässlich der Durchsuchung des Mehringhofes von einer
Aufarbeitung der Historie. Das sehen die langjährigen Mitarbeiter
von BKA und Bundesanwaltschaft allerdings anders. Hier steht der
Feind noch immer links. Seit 25 Jahren, seit man die winzige Behörde
zu einer bedeutenden Institution ausbaute. Zynische Zungen behaupten,
die Mitarbeiter der Behörde litten seit der Abkehr der Linken
vom organisierten Terrorismus unter akutem Arbeitsmangel und fürchteten
um ihre Arbeitsplätze. Allerdings hat sich nun rechter Hand
ein breites Betätigungsfeld eröffnet, das ihre Existenz
legitimieren könnte. Doch der Blick nach rechts fällt
den Bürokraten der Bundesanwaltschaft offensichtlich noch schwer.
Berlins Innensenator Eckart Werthebach hat das erkannt
und kürzlich dem Rechtsextremismus den Kampf angesagt. Andererseits
widerspricht er der Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft vehement:
,Die Aufklärung dieser Straftaten ist meines Erachtens nicht
nur eine Aufarbeitung der Historie. Die Straftaten der RAF und der
RZ sind als eine ernsthafte Bedrohung der Nachkriegsdemokratie zu
betrachten und als solche auch zu behandeln." Den kostspieligen
Großeinsatz am 19. Dezember hält der CDU-Politiker für
gerechtfertigt: ,Schließlich handelt es sich hier um Sprengstoff
und um Mordversuche, nicht um Kavaliersdelikte. Übrigens ist
es auch die Aufgabe des BKA, derartige Verbrechen aufzuklären."
Die innere Sicherheit
75 Millionen Mark hat der Bundeskanzler dem für
die Sicherheit Berlins verantwortlichen Senator Werthebach im Juli
zugesichert - falls die viel kritisierte Steuerreform das Nadelöhr
des Bundesrates passiert. So erkaufte Schröder Stimmen der
CDU - auch die des Berliner Innensenators - und brachte seine Reform
ins Ziel. Offiziell gerechtfertigt wird die stattliche Finanzspritze
aus dem Topf des Bundes durch jene zusätzlichen Aufgabenbereiche,
die Berlins Hauptstadtrolle mit sich bringt. Geplant sind der Ausbau
der Zentralen Leitstelle für gemeinsame Einsätze von BGS,
BKA und Berliner Polizei in der Nähe des Regierungsviertels
sowie schuss- und stichfeste Westen für rund 10.000 Berliner
Polizisten.
Doch wo ein Heer aufgerüstet wird, da muss auch
ein Feind stehen. Manchmal kommt er dann gerade recht.
Berlins Polizeipräsident Hagen Saberschinsky
hält den Einsatz am Mehringdamm für verhältnismäßig.
Zwar räumt er ein, dass ,,der Umzug von Bundestag und Bundesregierung
das Bild in unserer Stadt spürbar verändert" habe.
Man bemühe sich jedoch stets um einen ,,angemessenen Interessenausgleich
zwischen dem notwendigen Gewährleisten der Sicherheit und dem
berechtigten Bedürfnis nach weitgehend uneingeschränkter
Bewegungsfreiheit. Eine Überreaktion der Polizei hat es zu
keinem Zeitpunkt gegeben" Im Übrigen beeilen sich die
Berliner Sicherheitskräfte darauf hinzuweisen, dass der Einsatz
am Mehringhof unter alleiniger Federführung der Bundesanwaltschaft
stattfand. Auch der Pressesprecher des BKA wollte zum Verfahren
gegen die Revolutionären Zellen keine Angaben machen. Das habe
sich die Bundesanwaltschaft allein vorbehalten.
Der Paragraf 129a
Ulla Jelpke und Gregor Gysi von der PDS erlaubten
sich, bei der Bundesregierung anzufragen, ob der Großeinsatz
am Mehringhof in einem realistischen Verhältnis zur Effektivität
gestanden habe. Diese bejahte alle Fragen nach der Verhältnismäßigkeit
in erstaunlicher Kürze. "Unverhältnismäßig
hoch" allerdings, schrieb die Regierung, wäre der Aufwand
für eine Berechnung der Gesamtkosten der Polizeiaktion. Die
Frage also, wieviel das waghalsige Unternehmen den Steuerzahler
gekostet hat, wird wohl für immer unbeantwortet bleiben.
Die Fraktion der PDS wird nun einen Antrag auf Streichung
des Paragrafen 129a stellen. Er gilt vielen Juristen als ebenso
unzeitgemäß wie die Kronzeugenregelung. Der Anwalt und
Publizist Rolf Gössner stellt dazu fest, dass die Voraussetzung
für die "Bestrafung eines Beschuldigten nach §129a
nicht mehr der Nachweis einer konkreten, individuell begangenen
Straftat" sei, sondern bereits die ,,Zugehörigkeit zu
einer mutmaßlich terroristischen Vereinigung" (siehe
auch Kasten Seite 27). In einem Urteil vom 11. Oktober 1978 bestätigte
der Bundesgerichtshof wörtlich ,,eine Strafbarkeit bereits
weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen"
sowie die Verurteilung von Personen, ,,die zwar noch keine Straftaten
begangen, aber die Begehung künftiger Straftaten ins Auge gefasst
haben".
Derartig breit auslegbare Formulierungen öffnen
den Richtern jede Gefängnistür - und verschließen
sie hinter den Beschuldigten. Und auf derartige Formulierungen könnte
die Bundesanwaltschaft zurückgreifen, wenn es ihr an konkreten
Beweisen für die Schuld der Linken mangelt.
Zwei Tage nach den Verhaftungen im Dezember versammelten
sich im großen Saal des Mehringhofes etwa 300 Menschen. Sie
saßen auf dem Boden, standen mit den Bierflaschen in den Ecken,
rauchten am Tisch auf dem Podium, sprachen in übersteuerte
Mikrofone. Es war ein wenig wie früher. Eine Spendenaktion
für die Gefangenen wurde ins Leben gerufen, Flugblätter
gedruckt, die nicht weit flogen, auf Transparenten forderte man
"Freiheit für Axel, Harald und Sabine". Doch die
nächtliche Spontandemo endete bereits nach wenigen Metern:
Gegenüber desWillyBrandt-Hauses wartete bereits die schnelle
Eingreiftruppe der Polizei und trieb die Demonstranten wie eine
Horde friedlicher Schafe in den Pferch des Mehringhofes zurück.
Sollte allerdings der Berliner Prozess zu einem
Skandal ausarten, dann könnten sich die Fronten wieder verhärten.
Die Richter würden ob der Wiederbelebung ihres sterbenden Feindbildes
nicken und mit gestrengem Zeigefinger auf linke Feinde deuten. Dann
sähe es aus, als blieben sie im Recht, und als sprächen
sie ein gerechtes Recht. Die Beschuldigten allerdings blieben dann
vielleicht noch etwas länger in ihren Zellen.
zitty - 2000
© Hans W. Korfmann
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